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Veröffentlicht am 15. Oktober 2015

Verurteilung Perinçeks hat die EMRK verletzt

Bern, 15.10.2015 - Die Schweiz hat mit der Verurteilung des türkischen Staatsangehörigen Dogu Perinçek das Recht auf freie Meinungsäusserung (Art. 10 EMRK) verletzt. Dies hält die Grosse Kammer des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) in ihrem heute in Strassburg verkündeten Urteil mit 10:7 Stimmen fest. Das Urteil ist endgültig und bestätigt damit das in der gleichen Sache gefällte Urteil einer Kammer des EGMR vom 17. Dezember 2013. Das Bundesamt für Justiz (BJ), das die Schweizer Regierung vor dem EGMR vertritt, nimmt das Urteil der Grossen Kammer mit Interesse zur Kenntnis.