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Veröffentlicht am 22. Oktober 2015

Dienst ÜPF: Aktualisierte Richtlinien für Fernmeldedienste

Bern, 22.10.2015 - Zur Klärung schwerer Straftaten ordnen die Schweizer Strafverfolgungsbehörden Überwachungsmassnahmen im Fernmeldeverkehr an. Die zuständigen Zwangsmassnahmengerichte entscheiden über die Genehmigung. Der Dienst Überwachung Post- und Fernmeldeverkehr (Dienst ÜPF) führt die Massnahmen schliesslich gemeinsam mit den Anbieterinnen durch. Damit die Anbieterinnen diese Überwachungen reibungslos abwickeln können, erlässt der Dienst ÜPF Richtlinien. Diese wurden auf den neusten Stand gebracht und die Aktualisierung wurde heute veröffentlicht.