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Veröffentlicht am 27. Oktober 2015

Sanierung Gotthard-Strassentunnel: Zweite Röhre garantiert dauerhafte Lösung

Bern, 27.10.2015 - Am 28. Februar 2016 entscheidet das Stimmvolk über die Änderung des Bundesgesetzes über den Strassentransitverkehr im Alpengebiet. Die Anpassung ermöglicht den Bau einer zweiten Röhre am Gotthard mit anschliessender Sanierung des bestehenden Tunnels. Diese Lösung schafft dauerhaften Nutzen: Die Gotthard-Strassenverbindung kann auch während der Sanierung offen gehalten werden. Zudem können künftige Sanierungen besser bewältigt werden, betonte UVEK-Vorsteherin Doris Leuthard heute in Bern bei der Erläuterung der bundesrätlichen Haltung. Ausserdem kann die Sicherheit markant erhöht werden.