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Veröffentlicht am 4. November 2015

Bundesrat verabschiedet Botschaft zum Finanzdienstleistungsgesetz und zum Finanzinstitutsgesetz

Bern, 4.11.2015 - Der Bundesrat hat heute die Botschaft zum Finanzdienstleistungsgesetz (FIDLEG) und zum Finanzinstitutsgesetz (FINIG) verabschiedet. Das FIDLEG regelt die Voraussetzungen für das Erbringen von Finanzdienstleistungen sowie das Anbieten von Finanzinstrumenten. Das FINIG sieht eine nach Tätigkeit abgestufte und differenzierte Aufsichtsregelung für bewilligungspflichtige Finanzinstitute vor.