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Veröffentlicht am 18. November 2015

Lohngleichheit: Unternehmen sollen regelmässig Lohnanalysen durchführen

Bern, 18.11.2015 - Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber mit 50 oder mehr Mitarbeitenden sollen gesetzlich dazu verpflichtet werden, in ihrem Unternehmen alle vier Jahre eine Lohnanalyse durchzuführen. Die innerhalb des Betriebs vorgenommene Lohnanalyse sollen sie durch externe Kontrollstellen überprüfen lassen, anschliessend müssen sie die Mitarbeitenden über das Ergebnis dieser Kontrolle informieren. Der Bundesrat hat dazu am Mittwoch die Vernehmlassung zur Änderung des Gleichstellungsgesetzes (GlG) eröffnet.