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Veröffentlicht am 18. November 2015

Änderung der Schiessverordnung

Bern, 18.11.2015 - Der Bundesrat hat die Verordnung vom 5. Dezember 2003 über das Schiesswesen ausser Dienst (Schiessverordnung) geändert. Mit dieser Änderung wird das Jungschützenalter auf das 15. Altersjahr gesenkt und die Durchführung und Unterstützung der historischen Schiessen geregelt.