Neue Tarifstruktur für stationäre Leistungen und zwei Tarifverträge genehmigt
Bern, 4.12.2015 - Der Bundesrat hat die weiterentwickelte Tarifstruktur SwissDRG genehmigt. Die Version 5.0 tritt am 1. Januar 2016 in Kraft und regelt die Abgeltung der stationären Leistungen im akutsomatischen Bereich der Spitäler. Ergänzend dazu hat der Bundesrat zwei Verträge genehmigt, welche die Vergütung von Leistungen im Zusammenhang mit Transplantationen regeln, die nicht durch die Tarifstruktur SwissDRG abgedeckt sind.