Bundesrat fällt Grundsatzentscheide für ein neues Aktienrecht
Bern, 4.12.2015 - Der Bundesrat hat am Freitag erste Grundsatzentscheide für die Revision des Aktienrechts gefällt. Er hat die Vernehmlassungsergebnisse zur Kenntnis genommen und Eckwerte für die Botschaft zu Handen des Parlaments festgelegt. Im Zentrum stehen dabei die Stärkung der Aktionärsrechte und eine Flexibilisierung der Gründungs- und Kapitalvorschriften. Weiter sollen Geschlechter-Richtwerte für grosse börsenkotierte Gesellschaften vorgesehen werden.