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Veröffentlicht am 15. Dezember 2015

Krankenversicherung vergütet neue Behandlungen gegen Krampfadern

Bern, 15.12.2015 - Ab dem 1. Januar 2016 vergütet die obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP, Grundversicherung) neue Behandlungsmethoden gegen Krampfadern. Diese können im Gegensatz zu den bisherigen chirurgischen Eingriffen ambulant erfolgen. Weiter können sich Knaben und junge Männer ab nächstem Sommer zulasten der OKP gegen humane Papillomaviren (HPV) impfen lassen.