Durchsetzungsinitiative bricht mit Grundregeln der Demokratie
Bern, 22.12.2015 - Die Volksinitiative "Zur Durchsetzung der Ausschaffung krimineller Ausländer (Durchsetzungsinitiative)" umgeht den Gesetzgeber und schränkt die Gerichte ein. Damit bricht sie mit Grundregeln der Demokratie und stellt den Rechtsstaat in Frage. Zudem stehen die Bestimmungen in Konflikt mit den Menschenrechten und mit dem Abkommen über die Personenfreizügigkeit mit der EU – bei einer Annahme würde dies zu zusätzlichen Unsicherheiten in den bilateralen Beziehungen der Schweiz zu ihrem wichtigsten Handelspartner führen. Bundesrat und Parlament lehnen die Durchsetzungsinitiative deshalb ab.