Änderung der Verordnung über die Fahrzeuge des Bundes und ihre Führer und Führerinnen
Bern, 13.1.2016 - Mit der Änderung der Verordnung über die Fahrzeuge des Bundes und ihre Führer und Führerinnen besteht neu, für alle besonders gefährdeten Personen im Verantwortungsbereich des Bundes, die Möglichkeit auf den Transport in gepanzerten Fahrzeugen (sog. Sonderschutzfahrzeugen). Dies allerdings nur in Ausnahmefällen, wenn es die Lage unbedingt erfordert und die primär zuständigen kantonalen Behörden den Schutz nicht selbst gewährleisten können.