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Veröffentlicht am 29. Januar 2016

Fall 1MDB: Die Bundesanwaltschaft ersucht die Malaysischen Behörden um Rechtshilfe

Bern, 29.1.2016 - Im Rahmen des am 14. August 2015 eröffneten Strafverfahrens gegen zwei ehemalige Organe des malaysischen Staatsfonds 1MDB (1Malaysia Development Berhad) und Unbekannt wegen Bestechung fremder Amtsträger (Art. 322septies StGB), ungetreuer Amtsführung (art. 314 StGB), Geldwäscherei (Art. 305bis StGB) und ungetreuer Geschäftsbesorgung (Art. 158 StGB) hat die Bundesanwaltschaft die Malaysianischen Behörden um Rechtshilfe ersucht. Die Zusammenarbeit dieser beiden Länder wurde bereits im Rahmen des Treffens in Zürich vom 15. September 2015 zwischen dem Bundesanwalt der Schweiz und dem Malaysischen Generalstaatsanwalt thematisiert. Das Rechtshilfeersuchen ist nun eine Konkretisierung der im Rahmen dieses Treffens getroffenen Grundsatzvereinbarung.