Zwei Verfügungen zum Joint Venture zwischen SRG, Swisscom und Ringier
Bern, 29.2.2016 - Die Schweizerische Radio- und Fernsehgesellschaft (SRG) darf an einem Werbevermarktungsunternehmen mit Ringier und Swisscom teilnehmen. Nachdem die Wettbewerbskommission (WEKO) im Dezember 2015 bereits grünes Licht gegeben hatte, hat auch das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) die Auswirkungen dieser Werbeallianz auf die Schweizer Medienlandschaft evaluiert. Es gelangt zum Schluss, dass eine Teilnahme der SRG möglich ist. Das UVEK stellt derzeit keine erhebliche Beschränkung des Entfaltungsspielraums anderer Medienunternehmen fest. In einer zweiten Verfügung stellt das Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) fest, dass die heutige Konzession der SRG nicht gestattet, in ihren Programmen zielgruppenspezifische Werbung (Targeted Advertising) auszustrahlen. Vor der Einführung dieser neuen Art von SRG-Werbung gilt es, die rechtlichen Rahmenbedingungen dafür zu schaffen.