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Veröffentlicht am 4. März 2016

Neues Ausschaffungsrecht tritt am 1. Oktober 2016 in Kraft

Bern, 4.3.2016 - Der Bundesrat hat heute die Gesetzesbestimmungen zur Umsetzung der Ausschaffungsinitiative auf den 1. Oktober 2016 in Kraft gesetzt. Die neuen Bestimmungen bringen strengere Regelungen bei der Ausschaffung straffälliger Ausländerinnen und Ausländer. Dank einer Härtefallklausel können die Gerichte aber besonderen Situationen beispielsweise von Secondos Rechnung tragen.