Bundesrat will Erbrecht modernisieren
Bern, 4.3.2016 - Partnerschaften und Familien kennen heute ganz andere Formen als noch vor 100 Jahren, als das Zivilgesetzbuch (ZGB) und damit auch das Erbrecht in Kraft traten. Der Bundesrat will das Erbrecht deshalb modernisieren. Er schlägt unter anderem vor, die Pflichtteilsquoten zu senken, damit der Erblasser freier über sein Vermögen verfügen kann. Ein Erblasser könnte so beispielsweise seine nicht mit ihm verheiratete Lebenspartnerin oder deren Kinder stärker begünstigen. Zudem würde dadurch die Nachfolgeregelung bei Familienunternehmen erleichtert. Der Bundesrat hat am Freitag entsprechende Vorschläge zur Änderung des ZGB bis am 20. Juni 2016 in die Vernehmlassung geschickt.