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Veröffentlicht am 23. März 2016

Grenzgängerinnen und Grenzgänger werden bei der Organzuteilung gleichgestellt

Bern, 23.3.2016 - Der Bundesrat hat beschlossen, die Änderung des Transplantationsgesetzes gestaffelt in Kraft zu setzen. Die Bestimmungen über die Grenzgängerinnen und Grenzgänger sowie die angepasste Definition von Transplantatprodukten sollen bereits am 1. Mai 2016 in Kraft treten. Die weiteren Änderungen werden voraussichtlich Mitte 2017 in Kraft gesetzt.