Neues Sanktionenrecht gilt ab 1. Januar 2018
Bern, 29.3.2016 - Die Geldstrafe behält den Vorrang vor der Freiheitsstrafe und ist auch weiterhin in bedingter Form zugelassen. Um den Täter von der Begehung weiterer Taten abzuhalten, sind neu aber auch kurze Freiheitsstrafen möglich. Diese können auch bedingt ausgesprochen werden. Zudem wird die Vollzugsform des Electronic Monitoring gesetzlich verankert. Der Bundesrat hat diese und weitere Änderungen des Strafgesetzbuches auf den 1. Januar 2018 in Kraft gesetzt; gewisse Änderungen im Jugendstrafrecht treten bereits am 1. Juli 2016 in Kraft.