Vereinbarung zur Änderung des DBA zwischen der Schweiz und Frankreich ist in Kraft
Bern, 30.3.2016 - Die Vereinbarung zur Änderung des Doppelbesteuerungsabkommens (DBA) auf dem Gebiet der Einkommens- und Vermögenssteuern zwischen der Schweiz und Frankreich ist am 30. März 2016 in Kraft getreten. Das Doppelbesteuerungsabkommen steht somit mit dem aktuellen internationalen Standard zum Informationsaustausch auf Anfrage vollständig in Einklang.