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Veröffentlicht am 6. April 2016

Teilrevision des Alkoholgesetzes in zwei Schritten

Bern, 6.4.2016 - Der Bundesrat hat an seiner heutigen Sitzung eine Botschaft zur Teilrevision des Alkoholgesetzes in zwei Schritten verabschiedet. Erste Priorität haben die Integration der Eidgenössischen Alkoholverwaltung (EAV) in die Eidgenössische Zollverwaltung (EZV), die Privatisierung von Alcosuisse und die Liberalisierung des Ethanolmarktes.