Zulassung der Präimplantationsdiagnostik unter strengen Voraussetzungen
Bern, 11.4.2016 - Bundesrat und Parlament möchten die Präimplantationsdiagnostik (PID) in der Schweiz zulassen. Sie legen im geänderten Fortpflanzungsmedizingesetz strenge Voraussetzungen für deren Durchführung fest. Das Gesetz lässt die genetische Untersuchung von künstlich erzeugten Embryonen nur in zwei Fällen zu. Zum einen darf sie von Paaren in Anspruch genommen werden, die Träger einer schweren Erbkrankheit sind. Zum anderen können sich Paare für diese Untersuchung entscheiden, die auf natürlichem Wege keine Kinder bekommen können. Alle weitergehenden Anwendungen bleiben verboten. Die Abstimmung über das geänderte Fortpflanzungsmedizingesetz findet am 5. Juni 2016 statt.