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Veröffentlicht am 13. April 2016

Arbeiten im Überdruck: Bundesrat bewilligt Ausnahmen für Polizei- und Rettungstaucher

Bern, 13.4.2016 - Der Bundesrat hat per sofort eine Übergangsregelung für Polizei- und Rettungstaucher sowie Tauchinstruktoren in Kraft gesetzt. Diese sind von einzelnen Bestimmungen der Verordnung zum Arbeiten im Überdruck ausgenommen. Damit wird sichergestellt, dass sie ihre Tätigkeit im Rahmen des Sicherheits- und Rettungsdienstes weiterhin ausüben können, ohne sich rechtswidrig zu verhalten. Die Übergangsregelung gilt, bis eine überarbeitete Version der Verordnung in Kraft tritt.