Zusatzkonzessionen im Wasserrechtsgesetz verankern
Bern, 13.4.2016 - Der Bundesrat hat heute den Bericht „Erweiterung des Wassernutzungsrechts mit Zusatzkonzessionen“ gutgeheissen. Der Bericht erfüllt das Postulat 12.3223 „Effizienzsteigerung von Wasserkraftwerken ohne Neukonzessionierung ermöglichen“ von Nationalrat Bernhard Guhl vom 15. März 2012. Fazit des Berichts ist, dass das Wasserrechtsgesetz (WRG) die Anpassung von Nutzungsrechten von Wasserkraftwerken während laufender Konzessionsdauer durch die Erteilung einer Zusatzkonzession nicht explizit regelt, aber auch nicht ausschliesst. Da bereits bisher in einigen Kantonen und bei internationalen Anlagen Zusatzkonzessionen verliehen wurden, könnte eine bundesgesetzliche Verankerung der Zusatzkonzession zur Rechtssicherheit und einer Harmonisierung der heutigen Praxis beitragen.