Ende der Übergangsbestimmungen der Personenfreizügigkeit für Staatsangehörige von Bulgarien und Rumänien
Bern, 13.4.2016 - Am 1. Juni 2016 fallen die Übergangsbestimmungen der Personenfreizügigkeit für Staatsangehörige von Bulgarien und Rumänien weg. Der Bundesrat hat heute die Teilrevision der entsprechenden Verordnung verabschiedet. Für den Zeitraum bis zum 31. Mai 2019 kann die Schweiz nun gemäss Freizügigkeitsabkommen für Angehörige der beiden Staaten noch Kontingente erlassen, sofern die Zuwanderung aus Bulgarien und Rumänien einen gewissen Schwellenwert überschreiten sollte.