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Veröffentlicht am 13. April 2016

Gewährleistung der geänderten Verfassungen von drei Kantonen

Bern, 13.4.2016 - Der Bundesrat beantragt dem Parlament, die geänderten Verfassungen der Kantone Basel-Stadt, Basel-Land und Graubünden zu gewährleisten. Alle Verfassungsänderungen stimmen mit dem Bundesrecht überein.