BAV schreibt Mindestangebot mit Niederflur-Einstiegen im Fernverkehr vor
Bern, 18.4.2016 - Das Bundesamt für Verkehr (BAV) treibt die Umsetzung des Behindertengleichstellungsgesetzes (BehiG) im öffentlichen Verkehr (öV) weiter voran. Auf den 1. Juli 2016 setzt es eine Richtlinie zum Eisenbahn-Fernverkehr in Kraft. Diese schreibt vor, dass spätestens ab 2024 mindestens ein Zug pro Stunde und Richtung Niederflur-Einstiege aufweisen muss. Gleichzeitig treten Vorschriften in Kraft, gemäss denen für Rollmaterial und Kundeninformationssysteme an Bahnhöfen die europäischen Vorschriften zur hindernisfreien Gestaltung anzuwenden sind.