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Veröffentlicht am 20. April 2016

Privatbestechung wird wirksamer bekämpft

Bern, 20.4.2016 - Die Bestechung von Privaten wird in Zukunft von Amtes wegen verfolgt und auch dann geahndet, wenn sie nicht zu Wettbewerbsverzerrungen in der Wirtschaft führt. Der Bundesrat hat am Mittwoch die Revision des Korruptionsstrafrechts auf den 1. Juli 2016 in Kraft gesetzt.