Erster Bericht zum Kindes- und Erwachsenenschutzrecht liegt vor
Bern, 4.5.2016 - Der Bundesrat hat am Mittwoch vom Stand der laufenden Evaluation des neues Kindes- und Erwachsenenschutzrechts Kenntnis genommen. Ein extern in Auftrag gegebener Bericht zeigt die unterschiedliche organisatorische Umsetzung in den Kantonen auf und liefert Kennzahlen zu Leistungen und Kosten. Der Bundesrat wird sich bis im Frühling 2017 zum allfälligen gesetzgeberischen Handlungsbedarf äussern.