Zum Hauptinhalt springen

Veröffentlicht am 13. Mai 2016

Zahlungsverkehr: Post erfüllte 2015 Grundversorgungsauftrag erneut gut

Biel/Bienne, 13.5.2016 - Die Schweizerische Post hat auch 2015 die Dienstleistungen des Zahlungsverkehrs gesetzeskonform angeboten. Die Erreichbarkeit von Bargelddienstleistungen übertrifft die bundesrätlichen Vorgaben. Zu diesem Resultat kommt das Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) gestützt auf die Prüfung des Jahresberichts der Post über die Erfüllung des Grundversorgungsauftrags im Zahlungsverkehr.