Bisheriger Wohnkanton soll ungedeckte Pflegekosten übernehmen
Bern, 3.6.2016 - Tritt jemand in ein Pflegeheim ein, werden die Pflegekosten zu einem bestimmten Teil von der Krankenversicherung und den Patienten selbst übernommen; für noch ungedeckte Pflegekosten muss der Wohnkanton aufkommen. Der bisherige Wohnkanton soll künftig diese Restfinanzierung auch dann übernehmen, wenn Patienten in ein Pflegeheim eintreten, das in einem anderen Kanton liegt. Der Bundesrat unterstützt die entsprechende Gesetzesänderung, wie sie die zuständige parlamentarische Kommission vorschlägt.