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Veröffentlicht am 3. Juni 2016

Lebenslängliches Tätigkeitsverbot für pädophile Sexualstraftäter

Bern, 3.6.2016 - Verurteilte Pädophile dürfen künftig ausnahmslos nicht mehr mit Kindern arbeiten. Dies sieht die Botschaft zur Umsetzung der Pädophilen-Initiative vor, die der Bundesrat am Freitag zu Handen des Parlaments verabschiedet hat. Um einem zentralen rechtsstaatlichen Anliegen zu entsprechen, das im Abstimmungskampf zum Ausdruck gekommen war, sind insbesondere für Fälle von sogenannten Jugendlieben Ausnahmen vom Tätigkeitsverbot möglich.