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Veröffentlicht am 3. Juni 2016

Zivildienstgesetz und Zivildienstverordnung: Änderungen gelten ab 1. Juli 2016

Bern, 3.6.2016 - Der Bundesrat hat die Änderung der Zivildienstverordnung und der Verordnung über das Informationssystem des Zivildienstes gutgeheissen. Das revidierte Zivildienstgesetz und die revidierten Verordnungen treten am 1. Juli 2016 in Kraft. Zivildienstleistende können an Schulen künftig auf breiter Basis Einsätze als Unterrichtsassistenz leisten. Neu müssen Gesuchsteller vor der Zulassung einen Einführungstag besuchen.