Zum Hauptinhalt springen

Veröffentlicht am 7. Juni 2016

WEKO genehmigt einvernehmliche Regelung mit GE

Bern, 7.6.2016 - Die Wettbewerbskommission (WEKO) hat eine einvernehmliche Regelung mit der General Electric Company (GE) und ihren Töchtern, GE Healthcare GmbH (Deutschland) und GE Medical Systems (Schweiz) AG, genehmigt. Die Untersuchung betraf die Behinderung von Schweizer Direktimporten von GE Ultraschallgeräten.