Der Vorsorgeausgleich bei Scheidung wird neu geregelt
Bern, 10.6.2016 - Bei einer Scheidung oder bei der Auflösung einer eingetragenen Partnerschaft wird das Guthaben aus der beruflichen Vorsorge unter den Eheleuten oder den Partnern/Partnerinnen künftig gerechter aufgeteilt. Der Bundesrat setzt die neuen Gesetzesbestimmungen und die entsprechenden Verordnungsänderungen per 1. Januar 2017 in Kraft. Bestehende Renten aus bisherigen Scheidungsurteilen können unter bestimmten Voraussetzungen innerhalb eines Jahres in Vorsorgerenten nach neuem Recht umgewandelt werden.