Aggressive Werbung für Konsumkredite ausreichend definiert
Bern, 17.6.2016 - Der Bundesrat sieht zurzeit keinen Handlungsbedarf, die Definition von aggressiver Werbung im Konsumkreditgeschäft gesetzlich zu regeln. Er hat am Freitag die Vereinbarungen der zuständigen Branchenverbände als ausreichend bewertet.