Unzulässige Wahlbeeinflussung durch den "Kassensturz"
Bern, 20.6.2016 - Die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen UBI hat eine Beschwerde gegen den Beitrag der Sendung "Kassensturz" von Fernsehen SRF zur Konsumentenfreundlichkeit der Parteien gutgeheissen. Die im Vorfeld von Wahlen geltenden erhöhten Sorgfaltspflichten wurden nicht eingehalten. Fünf andere Beschwerden hat die UBI an den öffentlichen Beratungen vom letzten Freitag abgewiesen.