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Veröffentlicht am 29. Juni 2016

Die Sicherungsrechte von Gläubigern in der Schweiz werden verbessert

Bern, 29.6.2016 - In ausländischen Erbfällen, bei denen ein Teil der Vermögenswerte in der Schweiz liegt, werden künftig die Sicherungsrechte von Gläubigern in der Schweiz gegenüber Schuldnern im Ausland verbessert. Der Bundesrat hat am Mittwoch eine entsprechende Änderung der Verordnung über die Pfändung und Verwertung von Anteilen an Gemeinschaftsvermögen (VVAG) auf den 1. Januar 2017 in Kraft gesetzt.