GVO-Anbau: Bundesrat will Moratorium verlängern und Regelung ausarbeiten
Bern, 29.6.2016 - Der Bundesrat hat beschlossen, am Verbot des Anbaus gentechnisch veränderter Organismen (GVO) festzuhalten. Da insbesondere im Hinblick auf die Koexistenz nach wie vor Unsicherheiten und Zweifel bestehen, muss das derzeitige Moratorium bis 2021 verlängert werden. Sollte bei den Konsumentinnen und Konsumenten die Akzeptanz von GVO zunehmen und sich seitens der Landwirtschaft ein reales Interesse abzeichnen, will der Bundesrat indessen einen entsprechenden Gesetzesrahmen ausarbeiten. In seiner heute verabschiedeten Botschaft an das Parlament schlägt die Landesregierung vor, den Anbau von GVO in spezifischen Gebieten zusammenzufassen.