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Veröffentlicht am 6. Juli 2016

Menschen mit uneindeutigem Geschlecht - Sensibilität fördern

Bern, 6.7.2016 - Der Umgang mit Menschen, bei denen das Geschlecht nicht eindeutig bestimmt werden kann, hat sich in den letzten Jahren gewandelt. Dies hält der Bundesrat in einer Antwort auf einen Bericht der Nationalen Ethikkommission im Bereich der Humanmedizin (NEK) fest. Die betroffenen Menschen haben Anspruch auf Achtung der körperlichen und psychischen Integrität und das Recht auf Selbstbestimmung. Die meisten Empfehlungen der NEK, die den Bund betreffen, sind umgesetzt oder befinden sich in Umsetzung.