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Veröffentlicht am 12. Juli 2016

Krankenversicherung vergütet neue Behandlung gegen Transplantatabstossungen

Bern, 12.7.2016 - Ab 1. August 2016 vergütet die obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP, Grundversicherung) neue Behandlungsmethoden gegen Komplikationen nach einer Lungentransplantation. Zudem können bestimmte Diabetes-Patientinnen und -Patienten auf Kosten der OKP ein neues Glukosemessgerät erstehen.