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Veröffentlicht am 20. Juli 2016

BSV – Analyse der Abgabe von Kommunikationsgeräten an Versicherte der Invalidenversicherung

Bern, 20.7.2016 - Die Invalidenversicherung (IV) stellt schwer sprech- und schreibbehinderten Personen spezielle Kommunikationsgeräte zur Verfügung. Sie vergütet die Kosten für die Abklärungen und die Auswahl eines geeigneten Gerätes, für das Gerät selber sowie für die Installation, ein Gebrauchstraining und die Nachbetreuung. Das Bundesamt für Sozialversicherungen und die IV-Stellen verfügten bisher über wenig gesicherte Informationen über Nutzung und Nutzen der Geräte sowie über die Qualität der Leistungserbringung durch die Abgabestellen. Die nun vorliegende Evaluation basiert auf einer Befragung von Betroffenen sowie von Fachpersonen in Sonderschulen und Heimen. Die Studie zeigt, dass die Qualität der Versorgung generell gut bewertet wird und die Kommunikationsgeräte für die Betroffenen nützlich sind, auch wenn sie nicht in allen Fällen intensiv benutzt werden. Die technologische Entwicklung führt zu günstigeren und einfacher bei den Versicherten einzuführenden Geräten (insbesondere Tablets). Man kann daraus ableiten, dass die zunehmende Abgabe von handelsüblichen Geräten die aktuellen Abgabestrukturen nachhaltig ändern wird. Die Studie liegt in deutscher Sprache vor mit Zusammenfassungen in Französisch, Italienisch und Englisch. Die gedruckte Ausgabe des Berichts kann ab Mitte August 2016 bestellt werden (Bundesamt für Bauten und Logistik, BBL, 3003 Bern, www.bundespublikationen.admin.ch, Bestellnummer 318.010.13/16d).