Freier Marktzugang für die gewerbsmässige Gläubigervertretung ab 1. Januar 2018
Bern, 17.8.2016 - Wer gewerbsmässig Gläubiger vertritt, erhält ab 1. Januar 2018 den freien Zugang zum Markt in der ganzen Schweiz. Der Bundesrat hat am Mittwoch die Änderung des Bundesgesetzes über Schuldbetreibung und Konkurs auf diesen Zeitpunkt in Kraft gesetzt.