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Veröffentlicht am 8. Oktober 1999

Zulässige Zusammenarbeit von Orange Communications mit Swisscom im Rahmen des "National Roaming

Bern, 8.10.1999 - Das "National Roaming"-Abkommen zwischen Orange Communications und Swisscom verstösst nicht gegen die Bestimmungen des Fernmelderechts. Zu diesem Schluss kommt die Eidgenössische Kommunikationskommission (ComCom). Sie hat deshalb das Aufsichtsverfahren gegen Swisscom und Orange eingestellt.