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Veröffentlicht am 16. September 2016

Ein dauerhaftes Auftragsverhältnis ermöglichen

Bern, 16.9.2016 - Vertragsparteien können einen Auftrag jederzeit beenden. Dieses Beendigungsrecht hat nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichts zwingenden Charakter. Die Parteien sollen nun aber die Möglichkeit erhalten, davon abweichende Beendigungsregeln vereinbaren zu können. Der Bundesrat hat dazu am Freitag die Vernehmlassung zu einer entsprechenden Änderung des Obligationenrechts (OR) eröffnet.