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Veröffentlicht am 12. Oktober 2016

Faktische und rechtliche Hürden für Gläubiger im Konkursverfahren beseitigen

Bern, 12.10.2016 - Mit punktuellen Anpassungen im Schuldbetreibungs- und Konkursgesetz (SchKG) will der Bundesrat den Missbrauch des Konkursrechts erschweren. Am Mittwoch hat er von den Ergebnissen der Vernehmlassung Kenntnis genommen und das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) beauftragt, im Lichte der Vernehmlassungsergebnisse eine Botschaft auszuarbeiten.