Faktische und rechtliche Hürden für Gläubiger im Konkursverfahren beseitigen
Bern, 12.10.2016 - Mit punktuellen Anpassungen im Schuldbetreibungs- und Konkursgesetz (SchKG) will der Bundesrat den Missbrauch des Konkursrechts erschweren. Am Mittwoch hat er von den Ergebnissen der Vernehmlassung Kenntnis genommen und das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) beauftragt, im Lichte der Vernehmlassungsergebnisse eine Botschaft auszuarbeiten.