Verbesserungen bei der vertraulichen Geburt für Frauen in Not
Bern, 12.10.2016 - Bei der vertraulichen Geburt in Spitälern sollen die Zivilstandbehörden in Zukunft auf eine automatische Mitteilung an die Einwohnerbehörden verzichten. Diese und weitere Optimierungen erachtet der Bundesrat in einem am Mittwoch verabschiedeten Bericht zuhanden des Parlaments als sinnvoll und nützlich, um die Vertraulichkeit der Personalien der Mutter zu wahren. Babyfenster sollen als ein Element im Zusammenspiel verschiedener Möglichkeiten nicht verboten werden. Der Bericht stellt zudem fest, dass die Kantone ihren Aufgaben im Bereich Beratung von Schwangeren und Müttern in Not nachkommen.