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Veröffentlicht am 19. Oktober 2016

Die Amtliche Sammlung des Bundesrechts bleibt die massgebliche Veröffentlichung der Gesetze des Bundes

Bern, 19.10.2016 - Der Bundesrat hat sich an seiner Sitzung vom 19.10.2016 dafür ausgesprochen, an der bewährten Aufgabenteilung der Veröffentlichungsorgane im Bereich der Erlasse des Bundes festzuhalten. Die Amtliche Sammlung soll die massgebliche Publikation für das Bundesrecht bleiben. Der Bundesrat spricht sich dagegen aus, der Systemati-schen Rechtssammlung die alleinige Massgeblichkeit zuzusprechen, weil dies zu er-heblichen Anpassungen im Gesetzgebungsprozess und zu entsprechendem Ressour-cenbedarf führen würde. Das bestehende Publikationsrecht habe bisher zu keinen nennenswerten Problemen geführt, schreibt der Bundesrat im Bericht zu einem Postu-lat von Nationalrätin Ursula Schneider Schüttel.