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Veröffentlicht am 21. Oktober 2016

Lebendspende von Organen wird finanziell besser abgesichert

Bern, 21.10.2016 - Das Transplantationsgesetz regelt neben der Spende nach dem Tod eines Menschen auch die Lebendspende von Organen und Blutstammzellen. Das Parlament hat im Juni 2015 diverse Änderungen des Transplantationsgesetzes beschlossen, unter anderem, um Lebendspender finanziell besser abzusichern. Diese und weitere Änderungen werden nun im Verordnungsrecht umgesetzt. Das Departement des Innern führt dazu bis zum 3. Februar 2017 eine Vernehmlassung durch.