Milizfeuerwehren in dringlichen Einsätzen vom Alkoholverbot ausgenommen
Bern, 26.10.2016 - Der Bundesrat hat heute eine Neuregelung des Verbots des Fahrens unter Alkoholeinfluss beschlossen. Diese führt dazu, dass Angehörige von Milizfeuerwehren auf dringlichen Dienstfahrten in Zukunft vom Alkoholverbot ausgenommen sind. Eine weitere Änderung betrifft die Berechnungsmethode zur Erhebung von Versicherungsbeiträgen. Die Änderungen treten am 1. Januar 2017 in Kraft.