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Veröffentlicht am 31. Oktober 2016

Berufliche Vorsorge: Keine Anpassung der Hinterlassenen- und Invalidenrenten

Bern, 31.10.2016 - Die Hinterlassenen- und Invalidenrenten der obligatorischen beruflichen Vorsorge müssen auf den 1. Januar 2017 nicht der Teuerung angepasst werden.