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Veröffentlicht am 9. November 2016

Revision des Unfallversicherungsgesetzes: Inkrafttreten per 1. Januar 2017

Bern, 9.11.2016 - An seiner Sitzung vom 9. November 2016 hat der Bundesrat beschlossen, die Revision des Unfallversicherungsgesetzes (UVG) und der dazugehörigen Verordnung (UVV) per 1. Januar 2017 in Kraft zu setzen. Die eidgenössischen Räte hatten die UVG-Revision im September 2015 verabschiedet. Die neuen Bestimmungen gehen aus einem von den Versicherern unterstützten und in einem langen Prozess erarbeiteten Kompromiss zwischen den Sozialpartnern hervor.